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   BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95   

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https://dejure.org/1996,26
BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95 (https://dejure.org/1996,26)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1996 - IV ZR 133/95 (https://dejure.org/1996,26)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - IV ZR 133/95 (https://dejure.org/1996,26)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KK 76 § 1 Abs. 2 Satz 1
    Begriff der medizinisch notwendigen "Heil-"behandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Erstattung von Kosten für Behandlung eines unheilbar Kranken

Papierfundstellen

  • BGHZ 133, 208
  • NJW 1996, 3074
  • MDR 1996, 1125
  • VersR 1996, 1224
 
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Wird zitiert von ... (213)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
    Der Begriff der medizinisch notwendigen "Heil-"behandlung wird auch vom durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht so verstanden, daß Versicherungsfall nur die auf Heilung abzielende Behandlung ist (BGHZ 123, 83, 89).

    Dabei sind die Begriffe "ärztliche Leistung" und "medizinische Krankenpflege" in einem weiten Sinne zu verstehen (BGHZ 99, 228, 231; vgl. auch BGHZ 123, 83, 89).

    An dieser Auslegung hält der Senat fest; sie entspricht den Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers, auf die es insoweit ankommt (BGHZ 123, 83, 85).

    Sie kann auch nicht durch einen Rückgriff auf § 5 Abs. 1 Buchst. f MB/KK 76 gerechtfertigt werden, denn diese Klausel ist unwirksam (BGHZ 123, 83 ff.).

  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
    Demgemäß liegt eine "medizinisch notwendige" Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 MB/KK 76 jedenfalls dann vor, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGH, Urteil vom 29. November 1978 - IV ZR 175/77 - VersR 1979, 221 unter III; Urteil vom 29. Mai 1991 - IV ZR 151/90 - VersR 1991, 987 unter 2 a).

    Im Streitfall wird es demgemäß regelmäßig erforderlich sein, die Einschätzung des behandelnden Arztes der sachverständigen Nachprüfung zu unterziehen (vgl. schon Senatsurteil vom 29. November 1978, aaO., unter III).

    Bereits in seiner Entscheidung vom 29. November 1978, aaO., unter III, hatte der Senat darauf hingewiesen, daß es medizinisch durchaus umstritten sein könne, welche Therapie bei einer bestimmten Krankheit richtig und notwendig sei, daß sich die "Richtigkeit" der einen oder anderen Auffassung oft erst nach Jahren erweise.

  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 151/90

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungskürzungen in der

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
    Steht es - wie hier - außer Streit, daß die ärztliche Behandlung wegen einer Krankheit im Sinne dieser Klausel durchgeführt worden ist, muß der Versicherungsnehmer deshalb darlegen und im Bestreitensfalle beweisen, daß es sich bei der Behandlung um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung gehandelt hat (Senatsurteil vom 29. Mai 1991 - IV ZR 151/90 - VersR 1991, 987 unter 2 a).

    Demgemäß liegt eine "medizinisch notwendige" Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 MB/KK 76 jedenfalls dann vor, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGH, Urteil vom 29. November 1978 - IV ZR 175/77 - VersR 1979, 221 unter III; Urteil vom 29. Mai 1991 - IV ZR 151/90 - VersR 1991, 987 unter 2 a).

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
    Dabei sind die Begriffe "ärztliche Leistung" und "medizinische Krankenpflege" in einem weiten Sinne zu verstehen (BGHZ 99, 228, 231; vgl. auch BGHZ 123, 83, 89).

    Von der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung im Sinne der vorstehenden Ausführungen wird im allgemeinen dann auszugehen sein, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewandt worden ist, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken (vgl. BGHZ 99, 228, 233 f.).

  • BGH, 13.10.1993 - IV ZR 220/92

    Gutachten - Sachverständiger - Privatgutachten - Lebensversicherung -

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
    Es wird also auch insoweit ergänzende Feststellungen zu treffen haben (vgl. zu abweichenden Sachverständigengutachten, Senatsurteil vom 13. Oktober 1993 - IV ZR 220/92 - VersR 1994, 162 unter 2 a).
  • BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76

    Krankenhaustagegeld - Krankheitskosten - Zahnmedizinische Heilbehandlung -

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
    Es wird vielmehr zur Bestimmung des Versicherungsfalles ein objektiver, vom Vertrag zwischen Arzt und Patient unabhängiger Maßstab eingeführt (Senatsurteil vom 14. Dezember 1977 - IV ZR 12/76 - VersR 1978, 271 unter II, 1).
  • BSG, 09.02.1989 - 3 RK 19/87

    Zweckmäßigkeit eines Arzneimittels iS. des § 182 Abs. 2 RVO bei Krankheiten

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
    Es reicht vielmehr aus, wenn die Behandlung mit nicht nur ganz geringer Erfolgsaussicht die Erreichung des Behandlungsziels als möglich erscheinen läßt (vgl. auch BSG, Urteile vom 9. Februar 1989 - 3 RK 19/87 - NJW 1989, 2349 unter 5; vom 21. November 1991 - 3 RK 8/90 - NJW 1992, 1584).
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 8/90

    Zweckmäßigkeit der Verordnung eines Arzneimittels bei nicht gesicherter

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
    Es reicht vielmehr aus, wenn die Behandlung mit nicht nur ganz geringer Erfolgsaussicht die Erreichung des Behandlungsziels als möglich erscheinen läßt (vgl. auch BSG, Urteile vom 9. Februar 1989 - 3 RK 19/87 - NJW 1989, 2349 unter 5; vom 21. November 1991 - 3 RK 8/90 - NJW 1992, 1584).
  • BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 206/80

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld auf Grund eines Versicherungsvertrages -

    Auszug aus BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
    Bei einer solchen Sachlage, bei der es selbst für eine auf Verhinderung einer Verschlimmerung der Krankheit abzielende Heilbehandlung keine in der Praxis angewandte Behandlungsmethode gibt, bei der nach medizinischen Erkenntnissen davon ausgegangen werden kann, daß sie zur Herbeiführung wenigstens dieses Behandlungszieles geeignet ist, kommt jeder gleichwohl durchgeführten Behandlung zwangsläufig Versuchscharakter zu, für die der Nachweis medizinischer "Richtigkeit" nicht geführt werden kann (vgl. zur Behandlung multipler Sklerose, Senatsurteil vom 2. Dezember 1981 - IVa ZR 206/80 - VersR 1982, 285 unter III, 4).
  • BGH, 29.03.2017 - IV ZR 533/15

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Lasik-Operation an den Augen in der

    Dieser Frage kommt Bedeutung vielmehr erst bei der Prüfung zu, ob die Heilbehandlung als medizinisch notwendig im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 AVB anzusehen ist; dafür ist ein objektiver Maßstab anzulegen (Senatsurteil vom 10. Juli 1996 - IV ZR 133/95, BGHZ 133, 208 unter II 2).

    Demgemäß muss es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar gewesen sein, die Heilbehandlung als notwendig anzusehen (Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 2014 - IV ZR 399/13, r+s 2015, 142 Rn. 13; vom 30. Oktober 2013 - IV ZR 307/12, VersR 2013, 1558 Rn. 13; Senatsurteile vom 10. Juli 1996 - IV ZR 133/95, BGHZ 133, 208 unter II 3 a; vom 17. Dezember 1986 - IVa ZR 78/85, BGHZ 99, 228 unter II 4; vom 29. November 1978 - IV ZR 175/77, VersR 1979, 221 unter III; jeweils m.w.N.).

    bb) Ob dies der Fall ist, kann nur anhand der im Einzelfall maßgeblichen objektiven Gesichtspunkte mit Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Erkrankung und der auf sie bezogenen Heilbehandlung bestimmt werden (vgl. Senatsurteile vom 8. Februar 2006 - IV ZR 131/05, VersR 2006, 535 Rn. 21; vom 21. September 2005 - IV ZR 113/04, BGHZ 164, 122 unter II 3 a; vom 10. Juli 1996 - IV ZR 133/95, BGHZ 133, 208 unter II 5).

    Steht diese Eignung nach medizinischen Erkenntnissen fest, ist grundsätzlich eine Eintrittspflicht des Versicherers gegeben (Senatsurteile vom 8. Februar 2006 - IV ZR 131/05, VersR 2006, 535 Rn. 21; vom 21. September 2005 - IV ZR 113/04, BGHZ 164, 122 unter II 3 a; vom 10. Juli 1996 - IV ZR 133/95, BGHZ 133, 208 unter II 4).

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Das ist im allgemeinen dann der Fall, wenn eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen oder zu lindern (BGHZ 99, 228, 233; 133, 208, 212 f.; BGH, Urteil vom 29. November 1978 - IV ZR 175/77 - VersR 1979, 222 unter III; Schoenfeldt/Kalis, aaO § 1 MB/KK Rdn. 42; Prölss, VVG 26. Aufl. § 1 MB/KK 94 Rdn. 25 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und

    Demgemäß liegt eine medizinisch notwendige Heilbehandlung jedenfalls dann vor, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (Senat in BGHZ 133, 208, 212 f.; Senatsurteil vom 29. November 1978 - IV ZR 175/77 - VersR 1979, 221 unter III); das Urteil des behandelnden Arztes ist deshalb einer Überprüfung durch einen neutralen Sachverständigen zu unterziehen.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96   

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OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,4444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.06.1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,4444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,4444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 430
  • MDR 1996, 1125
  • NZV 1997, 358
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    a) Gegenstand des Kaufvertrages der Parteien ist entsprechend der - insoweit leistungsbeschreibenden und damit einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogenen (vgl. BGHZ 100, 157, 173; BGH NJW 1993, 2369) - Bestellurkunde ein "neues importiertes/ reimportiertes Kraftfahrzeug", das außerdem als "importiertes/ reimportiertes Lagerfahrzeug" bezeichnet worden ist.
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    a) Gegenstand des Kaufvertrages der Parteien ist entsprechend der - insoweit leistungsbeschreibenden und damit einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogenen (vgl. BGHZ 100, 157, 173; BGH NJW 1993, 2369) - Bestellurkunde ein "neues importiertes/ reimportiertes Kraftfahrzeug", das außerdem als "importiertes/ reimportiertes Lagerfahrzeug" bezeichnet worden ist.
  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • OLG Koblenz, 24.10.1991 - 5 U 215/91

    Nutzungsentschädigung; Mittelklassefahrzeug; Gesamtfahrleistung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Gemäß der Rechtsprechung des Senats muss sich der Kläger insoweit je gefahrene Wegstrecke von 1.000 km einen Betrag in Höhe von 0, 67 % des Neuwagenpreises anrechnen lassen (Urteil vom 24. Oktober 1991 - 5 U 215/91).
  • OLG Hamm, 20.03.1980 - 27 U 201/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • OLG Hamm, 14.05.1985 - 28 U 210/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • LG Aachen, 11.11.1977 - 5 S 327/77
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 1240/04

    Kfz-Kauf: Maximale Lagerdauer für ein als Lagerfahrzeug bezeichnetes Neufahrzeug

    Bei der Beschreibung als "Lagerfahrzeug" handelt es sich um eine Beschaffenheitsangabe, da allgemein bekannt ist, dass ein Fahrzeug auch ohne Benutzung durch reine Standdauer in wesentlichen Bestandteilen altert und dadurch an Wert verliert (Für eine Beschaffenheitsangabe auch Palandt/Putzo, BGB, 62. Aufl., § 434 Rn 71 unter Berufung auf OLG Koblenz NJW-RR 97, 430).

    Bei einem Lagerfahrzeug muss daher mit einer höheren Lagerdauer gerechnet werden, als dies bei einem Neufahrzeug der Fall sein würde (OLG Koblenz MDR 1996, 1125, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rn. 208).

    Die Beschreibung als Lagerfahrzeug bedeutet aber nicht, dass der Käufer - ohne besonderen Hinweis auf das konkrete Produktionsdatum- nunmehr jede beliebige Lagerzeit des Fahrzeuges akzeptieren muss (OLG Koblenz NJW-RR 1997, 430, Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 450).

    Soweit in der Rechtsprechung unterschiedliche Ansichten zur Bemessung des Gebrauchsvorteils vertreten werden, folgt das Gericht der Ansicht, dass ein Vergütungssatz von 0, 67 % des Bruttokaufpreises je angefangene 1.000 km angemessen sind (OLG Braunschweig vom 06.08.1998, OLGR 1998, 274, OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.1996, MDR 1996, 1125).

  • OLG Braunschweig, 07.07.2005 - 2 U 128/04

    Geltendmachen von Gewährleistungsrechten aus einem Kaufvertrag; Zulässige Länge

    Vielmehr ist der Vertrag nach den Umständen des Einzelfalles auszulegen (so auch: OLG Koblenz NJW-RR 1997, 430f für "neues Fahrzeug", Hinweis auf Lagerzeit, nicht mehr aktuelles Modell, Lagerzeit 29 Monate; OLG Schleswig NJW-RR 2000, 505 "EU-Importwagen, Neuwagen", Hinweis auf fehlende Werksgarantie, aktuelles Modell, ca. 30 Monate Lagerzeit; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211f nicht mehr produzierte Modellreihe, erhebliche Preisvorteile, mehr als 3 Jahre Lagerzeit).
  • OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02

    Neufahrzeugeigenschaft eines Kfz trotz Modellwechsel

    "Fabrikneu" ist nicht mehr anzunehmen, wenn das Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127, 2128; OLG Celle OLGR Celle 2001, 223 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211 f.; OLG Koblenz MDR 1996, 1125; OLG Köln DAR 1990, 457; OLG Hamm MDR 1980, 846; vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rz. 464).
  • OLG Zweibrücken, 05.05.1998 - 5 U 28/97

    Alter eines Lagerfahrzeugs als zugesicherte Eigenschaft - "fabrikneu"

    Das unterscheidet den hiesigen Sachverhalt von demjenigen, der dem von ihr in Bezug genommenen Urteil des OLG Koblenz ( Urt . v. 27.06.1996 - 5 U 82/96, NZV 1997, 358) zugrunde lag.
  • OLG Koblenz, 23.07.1998 - 5 U 104/98

    Fehlen eines Beifahrerairbags bei fabrikneuem/neuem Fahrzeug

    Wie der Senat bereits entschieden hat (NVZ 1995, 399 sowie Urteil vom 27. Juni 1996 - 5 U 82/96), ist ein neues Kraftfahrzeug nicht allein dadurch gekennzeichnet, daß es aus neuen Materialien hergestellt und unbenutzt ist.
  • OLG Köln, 14.07.1998 - 15 U 155/97

    Anspruch auf Wandelung des Kaufvertrags und auf Rückzahlung eines für einen PKW

    Nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur liegt ein "Neuwagen" grundsätzlich jedenfalls dann nicht mehr vor, wenn der Modelltyp des verkauften Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der äußeren Formgebung, der Ausstattung oder in technischer Hinsicht gegenüber dem Vorgängermodell wesentlich verändert worden ist (BGH, NJW 80, 1097; OLG Köln, 13. Zivilsenat, DAR 90, 457; OLG Koblenz, NZV 95, 399; NJW-RR 97, 430; Reinking-Eggert, Rnr. 446, 459, 476 ff. m. w. N.).
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